AGB

I. Allgemeines

  1. Die nachstehenden Bedingungen sind für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der WP-ARO GmbH ausschließlich maßgebend, soweit nicht schriftlich etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist.
  2. Etwaige Bezugsvorschriften des Bestellers, die von den Bedingungen der WP-ARO GmbH und den im übrigen unverändert geltenden gesetzlichen Bestimmungen abweichen, widerspricht die WP-ARO GmbH hiermit und erkennt sie auch dann nicht an, wenn wegen der Abweichungen seitens WP-ARO kein Widerspruch erfolgt.
  3. Mündliche Abreden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von der WP-ARO GmbH schriftlich bestätigt werden.
  4. Unsere Bedingungen bleiben auch bei etwaiger Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im übrigen verbindlich.
  5. Spätestens mit Annahme der Waren gelten die nachfolgenden Bedingungen durch den Besteller als anerkannt.

II. Angebot/Auftragsbestätigung

  1. Angebote sind freibleibend, sofern nicht eine Bindefrist ausdrücklich erwähnt ist. Bei Angeboten von Lagerware bleibt Zwischenverkauf vorbehalten.
  2. Bestellungen werden für die WP-ARO GmbH erst verbindlich, wenn und soweit der Auftrag schriftlich bestätigt wurde.
  3. Bei Sofortlieferungen gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
  4. Die zu den Angeboten gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, Verbrauchs- und Leistungszahlen und sonstige Angaben haben nur informativen Charakter und sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
  5. An Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behält sich die WP-ARO GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise verstehen sich ab Lager WP-ARO GmbH einschließlich Verladung jedoch ausschließlich Verpackung. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
  2. Verkehrssteuern (Umsatzsteuern etc.) werden zusätzlich gemäß den zum Zeitpunkt der Vertragserfüllung geltenden Bestimmungen berechnet.
  3. Sofern der Besteller nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, versichert die WP-ARO GmbH die bestellte Ware auf Kosten des Bestellers gegen die üblichen Transportrisiken.
  4. Falls nicht anderes vereinbart und in der Auftragsbestätigung ausdrücklich genannt ist, ist die Zahlung bar und ohne jeden Abzug frei Zahlstelle WP-ARO GmbH zu leisten und zwar ein Drittel Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung, ein Drittel bei Meldung der Versandbereitschaft, Restzahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum.
  5. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen werden als Jahreszinsen 3% über dem am Tag der Fälligkeit gültigen Referenzwert der EZB berechnet, ohne daß es einer Inverzugsetzung bedarf.
  6. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers ist nicht zulässig.
  7. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen werden ohne besondere Inverzugsetzung die gesamten Forderungen der WP-ARO GmbH ungeachtet evtl. erfüllungshalber hereingenommener Wechsel oder Schecks in bar fällig.

IV. Lieferzeit

  1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung bzw. mit dem Zeitpunkt, an dem alle kaufmännischen und technischen Voraussetzungen zur Erfüllung des Auftrages geklärt sind, vom Besteller zu beschaffende Unterlagen bei der WP-ARO GmbH eingegangen sind und vereinbarte Zahlungen geleistet sind.
  2. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand dem ersten Frachtführer übergeben wurde oder dem Besteller die Versandbereitschaft angezeigt wurde. Teillieferungen sind zulässig.
  3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb des Willens der WP-ARO GmbH liegen z.B. höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen u.ä. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen die WP-ARO GmbH dem Besteller anzeigen.
  4. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft die Lagerkosten in Höhe von 0,5% des Rechnungswertes für jeden Monat berechnet.

V. Gefahrübergang

  1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferung auf den Besteller über unabhängig davon ob eine Teillieferung erfolgt oder durch WP-ARO GmbH weitere Leistungen getragen werden.
  2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die durch die WP-ARO GmbH nicht zu vertreten sind, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Besteller über, jedoch ist WP-ARO GmbH verpfl ichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherung zu bewirken, die vom Besteller verlangt wird.
  3. Angelieferte Gegenstände sind unabhängig und unbeschadet von Haftungsgrundsätzen des Abschnitts „Haftung für Mängel“ durch den Besteller entgegenzunehmen auch wenn diese Gegenstände unwesentliche Mängel aufweisen.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Die WP-ARO GmbH behält sich das Eigentum an von ihr gelieferter Ware vor, bis der Besteller seine sämtlichen Verbindlichkeiten aus den gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo getilgt hat. Die Hereinnahme eines Wechsels oder Schecks durch die WP-ARO GmbH gilt bis zu deren Einlösung nicht als Bezahlung.
  2. Der Besteller darf im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebs a) die Lieferteile der WP-ARO GmbH mit anderen Gegenständen verbinden. In diesem Fall erwirbt die WP-ARO GmbH Miteigentum gem. §§ 947, 948 BGB. b) die Lieferteile der WP-ARO GmbH be- oder verarbeiten. Diese Be- oder Verarbeitung erfolgt ohne Kosten für die WP-ARO GmbH in deren Auftrag. Für den Fall, daß durch die Be- oder Verarbeitung eine neue Sache entsteht, erwirbt der Besteller an den Lieferteilen kein Eigentum Der Besteller verwahrt die Sache ohne Entgelt für die WP-ARO GmbH.
  3. Im Falle von Weiterveräußerungen der Lieferteile der WP-ARO GmbH tritt der Besteller bereits jetzt den Betrag seiner Forderungen gegen die Erwerber an die WP-ARO GmbH ab, der der Rechnungssumme der WP-ARO GmbH für Ihre Lieferteile entspricht. Diese abgetretenen Forderungen darf der Besteller solange selbst einziehen, wie er seinen Verpflichtungen gegenüber der WP-ARO GmbH ordnungsgemäß nachkommt.

VII. Haftung für Mängel der Lieferung

Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesagter Eigenschaften gehört, haftet die WP-ARO GmbH unter Ausschuss weiterer Ansprüche wie folgt:

  1. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem Ermessen unterliegender Wahl der WP-ARO GmbH auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb von 6 Monaten seit Gefahrenübergang nachweisbar - insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Werkstoffe oder mangelhafter Ausführung - unbrauchbar oder in Ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden. Die Feststellung solcher Mängel ist der WP-ARO GmbH unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum der WP-ARO GmbH.
  2. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten.
  3. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung - insbesondere übermäßige Beanspruchung - ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe sowie physikalische und chemische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden der WP-ARO GmbH zurückzuführen sind.
  4. Zur Vornahme aller der WP-ARO GmbH nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach der Verständigung mit der WP-ARO GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist die WP-ARO GmbH von der Mängelhaftung befreit.
  5. Die WP-ARO GmbH kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Besteller seine Pflichten nicht erfüllt hat.
  6. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, besteht nicht.

VIII. Rücktritt vom Vertrag

  1. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der WP-ARO GmbH die gesamte Leistung vor Gefahrenübergang endgültig unmöglich wird.
  2. Der Besteller hat ferner das Rücktrittsrecht, wenn die WP-ARO GmbH eine Ihr gestellte angemessene Nachfrist für die Behebung oder Nachbesserung eines von ihr zu vertretenden Mangels im Sinne dieser Lieferbedingungen durch ihr Verschulden fruchtlos verstreichen läßt.
  3. Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne des Abschnittes IV. der Lieferbedingungen, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb der WP-ARO GmbH erheblich einwirken, und für den Fall der sich nachträglich herausstellenden Unmöglichkeit der Ausführung steht der WP-ARO GmbH das Recht zu ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

IX. Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung 

  1. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns im Bestellprozess zur Verfügung stellen, sind für einen Vertragsabschluss mit uns erforderlich. Sie sind zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten nicht verpflichtet. Ohne Mitteilung Ihrer Anschrift können wir Ihnen aber die Ware nicht zusenden. Bei einigen Bezahlverfahren benötigen wir die erforderlichen Bezahldaten, um sie an einen von uns beauftragten Bezahldienstleister weiterzugeben. Die Verarbeitung Ihrer im Bestellprozess eingegebenen Daten erfolgt also für den Zweck der Vertragserfüllung.
    Sofern wir Ihnen auf Grundlage eines entsprechenden Vertrages / Bestellvorganges Waren liefern sowie auch für die Abwicklung von Reklamationen und Anfragen, verarbeiten wir die von Ihnen bei der Bestellung / Anfrage übermittelten oder vorhandenen Kundenkontaktdaten von vorherigen Bestellungen / Verträgen (Name, Anschrift, Mailadresse, Telefonnummer), um Sie im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflichten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO auf geeignetem Kommunikationsweg (etwa postalisch oder per Mail) über die anstehende Bestellung, Auftragsausführungen, Reparaturauftrag oder dem Bearbeitungsstatus / Liefertermin persönlich zu informieren. Ihre Kontaktdaten werden hierbei streng zweckgebunden für Mitteilungen verwendet und zu diesem Zweck durch uns auf unseren Servern nur insoweit verarbeitet, wie dies für die jeweilige Durchführung des Vertrages erforderlich ist.
    Zur Abwicklung Ihrer Bestellung arbeiten wir ferner mit dem / den nachstehenden Dienstleister(n) zusammen, die uns ganz oder teilweise bei der Durchführung geschlossener Verträge unterstützen (Beispielhaft: Versandbenachrichtigung, Warenauslieferung, Liefertermine). An diese Dienstleister werden nach Maßgabe der folgenden Informationen personenbezogene Daten übermittelt (Name, Anschrift, Mailadresse, Telefonnummer).
    Wenn Sie uns vor Vertragsschluss per E-Mail, über ein Kontaktformular etc. eine Anfrage stellen, verarbeiten wir die auf diesem Weg erhaltenen Daten zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und beantworten z.B. Ihre Fragen zu unseren Produkten. Diese Daten werden temporär aufbewahrt, bei Vertragsabschluss werden diese Daten ins ERP-System übernommen (dauerhafte Speicherung), kommt es zu keinem Vertragsabschluss werden diese Daten nach Abschluss des Vorgangs sofort gelöscht.
  2. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO.
  3. Empfängerkategorien: Versanddienstleister, Hostinganbieter, ggf. Warenwirtschaftssystem, Mailprovider
  4. Die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten speichern wir bis zum Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungs- und ggf. vertraglichen Garantiefristen.
    Die nach Handels- und Steuerrecht erforderlichen Daten bewahren wir für die gesetzlich bestimmten Zeiträume auf, regelmäßig zehn Jahre (vgl. § 257 HGB, § 147 AO).
    Die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen verarbeiteten Daten werden gelöscht, sobald die Maßnahmen durchgeführt wurden und es erkennbar nicht zu einem Vertragsschluss kommt.

X. Gerichtsstand

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz der WP-ARO GmbH zuständig ist. Die WP-ARO GmbH ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

Erfüllungsort ist Alzenau.